Ihr Weg zur Therapie
Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung. Diese Heilmittelverordnung können nach erfolgter Diagnostik folgende Ärzte ausstellen:
- Kinderärzte
- HNO-Ärzte
- Phoniater
- Neurologen
- Hausärzte
- Zahnärzte
- Kieferorthopäden
- Internisten
Die Kosten für eine logopädische Therapie übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen sind logopädische Therapien bis zum 18. Lebensjahr zuzahlungsfrei. Danach beträgt die Zuzahlung 10 € pro Verordnung zuzüglich 10% der Behandlungskosten. Unter besonderen Voraussetzungen kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden.
Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten in dem mit dem Patienten vertraglich vereinbarten Umfang.