Ihr Weg zur Therapie

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung. Diese Heilmittelverordnung können nach erfolgter Diagnostik folgende Ärzte ausstellen:

  • Kinderärzte
  • HNO-Ärzte
  • Phoniater
  • Neurologen
  • Hausärzte
  • Zahnärzte
  • Kieferorthopäden
  • Internisten

 Die Kosten für eine logopädische Therapie übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen sind logopädische Therapien bis zum 18. Lebensjahr zuzahlungsfrei. Danach beträgt die Zuzahlung 10 € pro Verordnung zuzüglich 10% der Behandlungskosten. Unter besonderen Voraussetzungen kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden. 

 Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten in dem mit dem Patienten vertraglich vereinbarten Umfang.